Gemäß Forderungen der Europäischen Kooperation für Akkreditierung (EA) hat die Deutsche Akkreditierungsstelle (DAkkS) die Regelungen zur metrologischen Rückführung angepasst. Durch die Rückführung stellen Laboratorien die Richtigkeit der gemessenen Ergebnisse für den Anwender sicher. Die Verwendbarkeit von Werkskalibrierscheinen und Eichscheinen als Rückführnachweis wird durch die neue Regelung nun sehr stark eingeschränkt.
Wie war der bisherige Stand?
Bisher wurden Werkskalibrierscheine, die von akkreditierten Kalibrierlaboratorien im Geltungsbereich ihrer Akkreditierung erstellt wurden, durchaus als Rückführnachweis anerkannt. Es war lediglich zu überprüfen, ob beispielsweise das Verfahren und die Messbereiche im Kalibrierschein tatsächlich mit dem Geltungsbereich der Akkreditierung übereinstimmen. Die Kalibrierlaboratorien wurden von der DAkkS verpflichtet, bei der Ausstellung von Werkskalibrierscheinen die gleichen Maßstäbe anzulegen, wie bei der Ausstellung von DAkkS-Kalibrierscheinen. Unter diesen Voraussetzungen konnten Werkskalibrierscheine anerkannt werden.
Eichscheine wurden als Rückführnachweis anerkannt, wenn sich die ausstellende Eichbehörde erfolgreich einem Begutachtungsverfahren der Physikalisch Technischen Bundesanstalt (PTB) unterzogen hatte. Die PTB hat gemäß dem Einheiten- und Zeitgesetz die Aufgabe, die gesetzlichen Einheiten darzustellen und auch weiterzugeben. Unter diesem Aspekt veröffentlichte die PTB eine Übersicht, welche Eichbehörde sich den Anforderungen der Begutachtung entsprechend darstellte. Bei Übereinstimmung konnten die betreffenden Eichscheine der jeweiligen Eichbehörde als Rückführnachweis anerkannt werden.
Was ist neu?
Durch die Forderungen der EA werden Werkskalibrierscheine, auch von akkreditierten Laboratorien, nun nicht mehr anerkannt, weil diese Werkskalibrierscheine nicht der Überwachung durch die DAkkS unterliegen. Eichscheine werden als Rückführnachweis nicht mehr anerkannt, da die bisherige Praxis der Begutachtung der Eichbehörden durch die PTB allein nicht als ausreichend erachtet wird.
Was empfiehlt die Deutsche Akkreditierungsstelle DAkkS?
Die neuen Regelungen treten ab August in Kraft; die DAkkS empfiehlt allen akkreditierten Stellen, ihre vorliegenden Rückführungsnachweise zu überprüfen und gegebenenfalls anzupassen.
Was empfiehlt Melutec?
Unsere klare Empfehlung lautet:
- Wenn Sie einen Kalibrierschein als Rückführnachweis benötigen dann brauchen Sie einen DAkkS Kalibrierschein. Ein zusätzlicher Vorteil für die akkreditierte Kalibrierung besteht durch die weltweite Anerkennung der DAkkS Kalibrierscheine. Sie ist zurückzuführen auf multilaterale Abkommen zur gegenseitigen Anerkennung der Akkreditierungssysteme, die die europäische Dachorganisation European Cooperation For Accreditation (EA) mit der internationalen Vereinigung International Laboratory Accreditation Cooperation (ILAC) getroffen hat. DAkkS Kalibrierscheine sind auditsicher und geben Ihnen Rückendeckung im Produkthaftungsfall vor Gericht.