Bereits Anfang Februar 2016 hat die Deutsche Akkreditierungsstelle (DAkkS) mitgeteilt, dass die Regelungen zur metrologischen Rückführung nach Forderungen der Europäischen Kooperation für Akkreditierung (EA) ab August 2016 angepasst werden. Nun hat das zuständige EA-Komitee „EA-MAC“ auf seiner Sitzung im April in Riga die von der DAkkS ergriffenen Maßnahmen in Sachen Rückführungspolitik diskutiert, begrüßt und nun auch formal akzeptiert.
Nach der Überarbeitung der DAkkS-Regel 71 SD 0 005 (Revision 1.4) können Rückführungsnachweise, die von deutschen Eichbehörden ausgestellt wurden, nur noch in Einzelfällen anerkannt werden. Die bisherige Praxis hatte EA bei der regelmäßig stattfindenden Evaluierung der DAkkS beanstandet. Die geforderte Regeländerung hat die DAkkS daraufhin in Abstimmung mit dem BMWi und der PTB vorgenommen und am 1. Februar 2016 veröffentlicht.